WEBER.EVENTS

Markus Weber
Neue Straße 48c
38444 Wolfsburg

Telefon: Mobil: 0178 55 32 969
E-Mail: info@weber.events

Geschäftsführer: Markus Weber
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weber.Events – Markus Weber

Weber.Events – Markus Weber Inhaber: Markus Weber Neue Straße 48c, 38444 Wolfsburg Telefon: 0178-5532969

Mail: info@weber.events

1.Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma Weber.Events – Markus Weber abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen, Vermietungen oder sonstige Leistungen durch die Firma Weber.Events – Markus Weber zum Gegenstand hat.

1.2. Die Angestellten der Firma Weber.Events – Markus Weber sind nicht berechtigt mündliche Neben- abreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen.

1.3. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Firma Weber.Events – Markus Weber von der Erfüllung geschlossener Verträge.

2. Vertragsabschluss, Angebote, Vertragskündigung

2.1. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zustimmung unsererseits, spätestens mit Ausführung oder Anzahlung des Mietvertrages/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.

2.2. Sollte es die Disposition erfordern, werden wir gegebenenfalls gleichwertiges Ersatzmaterial anderer Marken die nicht im Angebot oder Vertrag benannt sind einsetzen. Der Vertragspartner ist in diesem Fall nicht berechtigt die Zahlung zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannten Gegenforderungen den Miet/Kaufpreis aufzurechnen.

2.3. Der Rücktritt vom Vertrag kann jederzeit unter folgenden Bedingungen erfolgen:

2.3.1. Jeglicher Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform (Email mit Signatur oder Postweg) maßgeblich ist der Zustellungstag.
2.3.2. Bei Rücktritt 8 Monate vor dem Veranstaltungstag sind volle 100% der vertraglich gebundenen Leistung zur Zahlung fällig auch wenn der Vertrag innerhalb der 8 Monaten geschlossen wurde.
2.3.3. Bei Rücktritt 10 Monate vor dem Veranstaltungstag sind 50% der vertraglich gebundenen Leistungen zur Zahlung fällig.

2.2.4. Bei Rücktritt 12 Monaten vor dem Veranstaltungstag werden 25% der vertraglich gebundenen Leistungen zur Zahlung fällig.

2.4. Eine Weitergabe von Angeboten an Dritte, auch in Auszügen und Teilen, ist nicht gestattet.

2.5. Die Firma Weber.Events – Markus Weber behält sich vor zusätzlichen Aufwand, der durch den Auftragnehmer verursacht wird, in Rechnung zu stellen. Auch wenn dies nicht separat im Angebot vermerkt ist. Dazu gehören unter anderem Reinigungskosten, Reparaturkosten und/oder Personalkosten die durch Zusatzaufwand oder nicht vereinbarte Wartezeiten verursacht wurden.

3. Preise

3.1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager in Heiligendorf. Es kommt der am Tage der Lieferung/Leistungserbringung gültige Preis zur Abrechnung. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.

4. Lieferung

4.1. Die Lieferung für Verkaufsartikel erfolgt ab Lager Heiligendorf.

4.2. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/dem Kunden übergeben wurde. Sollten im Falle höherer Gewalt (s. Abs.1. Allgemeines) sowie bei Materialbeschaffungsschwierig- keiten, Betriebsstörung u.ä., bei verbindlich vereinbarten Termin der Liefer-/ Leistungsverzögerung länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.

4.4. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Grundsätzlich sind alle von der Firma Weber.Events – Markus Weber erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Anmietung rein netto fällig, falls nicht anders schriftlich vereinbart.

5.2 Rechnungen für Miet- und Kaufartikel sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen.

5.3. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bankdiskontsatz zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern.

5.4. Der Käufer oder Mieter ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannten Gegenforderungen den Kauf/Mietpreis aufzurechnen.

5.5. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck, ein Eigenakzept oder eine von uns eingereichte Lastschrift nicht eingelöst oder werden uns Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters ergibt oder bestehen aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters, ist die Firma Weber.Events – Markus Weber berechtigt, die sofortige Zahlung aller offen stehenden Mieten für den Rest der Mietzeit und sonstiger Forderungen zu verlangen und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen oder Leistungen anderer Art Vorkasse zu verlangen oder vorbehaltlich der Firma Weber.Events – Markus Weber zustehenden Rechte den Vertrag fristlos zu kündigen. Diese Kündigung kann der Mieter durch Stellung einer akzeptablen und angemessenen Sicherheit abwenden.

5.6. Die vorgenannten Rechte stehen der Firma Weber.Events – Markus Weber auch dann zu, wenn über das Unternehmen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. beantragt ist oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt wird oder wenn das Unternehmen des Mieters aufgelöst oder liquidiert wird oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt mehr als 500 Euro gegen Teile des Vermögens des Mieters eingeleitet sind.

5.7. Kommt der Mieter mit der Zahlung von Mieten in Verzug, werden, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte auf Schadenersatz, Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno geschuldet, es sei denn der Mieter erbringt den Nachweis, ein Verzugsschaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

6.Gewährleistung

6.1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Lieferdatum. Die Garantie gilt nicht für Lampen, Gebrauchsartikel, unbefugte Eingriffe sowie Verschleißmaterial.

6.2. Im Garantiefall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung-/ Reparaturversuch ein- und desselben Fehlers möglich. Weitgehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.

7.Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser vollständiges Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Verluste geltend zu machen.

7.2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit an einen Dritten übereignen.

7.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für unsere Rechtsbewahrung erforderlichen Unterlagen zu benachrichtigen.

7.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug und den weiteren unter „Zahlungsbedingungen“ genannten Fällen sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. Die Erfüllungspflicht des Käufers bleibt weiterhin bestehen. Der Käufer ist zur Rückgabe der Waren verpflichtet. Er gibt dem Verkäufer jeden Standortwechsel der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren bekannt. Weiterhin gestattet er dem Verkäufer seine eigenen oder die von ihm angemieteten Räumlichkeiten zu betreten, um dem Verkäufer die Sicherstellung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu gestatten. Die Sicherstellung ist insbesondere bei Zahlungsverzug gestattet. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.

8.Verleihbedingungen

Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.

8.1 Die Firma Weber.Events – Markus Weber gewährt dem Mieter das Recht zum Gebrauch an den in der Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferschein bezeichneten Geräten. Der Mieter ist zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.

8.2 Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zum Gebrauch zu überlassen und/oder Verträge, welcher Art auch immer, in Bezug auf die Mietsachen mit Dritten abzuschließen.

8.3 Der Mieter darf den vereinbarten Einsatzort der Geräte nicht ohne schriftliche Zustimmung der Firma Weber.Events – Markus Weber verändern.

8.4 Die Mietsachen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Firma Weber.Events – Markus Weber ins Ausland gebracht werden. Ebenfalls dürfen die Mietsachen unter keinen Umständen in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr in Fahrzeugen aufbewahrt werden, die sich nicht gesichert auf abgeschlossenen Arealen befinden. Das gleiche gilt für die Aufbewahrung in nicht ausreichend gesicherten Gebäuden.

8.5. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuerung) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte. Dies gilt auch wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

8.6. Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 30% des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallentladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe anzuzeigen.

8.7. Die Mietzeit endet bei Rückgabe der Mietsache in den Geschäftsräumen der Firma Weber.Events – Markus Weber oder bei Abholung der Technik durch einen Bevollmächtigten der Firma Weber.Events – Markus Weber. Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe in bar zu bezahlen.

8.8. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens bei Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadensfreiheit! Die Schadenfreiheit wird erst nach technischer Prüfung eines Mitarbeiters in der Firma bestätigt, nicht Vorort.

8.9. Bei Nichtfunktion einiger Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung haftet die Firma Weber.Events – Markus Weber gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mängel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs- /Reparaturversuche durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8.10. Kosten, die der Firma Weber.Events – Markus Weber durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä. trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für Teile einer gesamten Mietsache.

8.11. Verzögert sich durch Höhere Gewalt die Abholung der Mietsache, so haftet weiterhin der Mieter. Weitere Kosten für Miete entstehen dem Mieter dafür nicht.

8.12. Der Mieter haftet auch grundsätzlich für Schäden die durch eigene Verbringung der Mietgegenstände entstehen.

8.13. Die Firma Weber.Events – Markus Weber ist berechtigt, die Ausgabe und somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorlegen kann.

8.14. Analog gilt auch Abs. 2 Vertragsabschluss, Angebote, Vertragskündigung.

9. Dauer des Mietvertrages

Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches hiervon. Dies ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem Lieferschein.

10. Übergabe und Rückgabe der Mietsachen

10.1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Mietsache an den Mieter versendet wird, bzw. an den Mieter bzw. an einen von dem Mieter Beauftragten in unseren Geschäftsräumen übergeben wird oder durch uns bzw. einen durch uns Beauftragten dem Mieter übergeben wird. Holt der Mieter entgegen einer mit der Firma Weber.Events – Markus Weber getroffenen Vereinbarung nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Tag die Mietsache ab, so beginnt die Mietszeit mit diesem kalendermäßig bestimmten Tag.

10.2. Der Mieter trägt grundsätzlich die Kosten der Versendung, Anlieferung oder Abholung.

10.3. Anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

10.4. Die Rückgabe hat in derselben Verpackung zu erfolgen, in der die Mietsache übergeben wird einschließlich aller Zubehörteile, Bedienungsanleitungen, etc. spätestens am Tag nach dem letzten Miettag in den Räumen der Firma Weber.Events – Markus Weber während unserer normalen Geschäftszeiten. Die Kosten der Rückgabe trägt der Mieter.

10.5. Bei verspäteter Rückgabe berechnet die Firma Weber.Events – Markus Weber pro Verspätungstag bis zur Rückgabe 150% des vereinbarten Mietzins zuzüglich aller vereinbarten Nebenkosten weiter. Der letzte Berechnungstag ist in diesem Fall der Tag an dem die Mietsache in den Geschäftsräumen der Firma Weber.Events – Markus Weber bis 15:00 Uhr eintrifft.

Dies gilt auch für Mietsachen die von der Firma Weber.Events – Markus Weber geliefert und/oder abgeholt werden, und zu denen der Zugang zum vereinbarten Termin am Liefer- bzw. Abholort nicht ermöglicht wird.

10.6. Wird die Mietsache beschädigt oder nicht pünktlich zurückgegeben und kann hierdurch bedingt ein uns erteilter Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, so haftet der Mieter für alle uns hierdurch entstehenden Kosten (Fremdanmietungen, Transportkosten, etc.), etwaige uns entstehende Einnahme- ausfälle und mögliche Schadenersatzforderungen der Partei, die die Mietsache für einen Zeitraum nach dem mit dem Mieter vereinbarten Rückgabetermin angemietet hat.

11. Haftung des Mieters

11.1. Der Mieter haftet für alle von ihm oder von Dritten, denen er die Mietsache mit Zustimmung der Firma Weber.Events – Markus Weber überlassen hat, verursachten und von ihm zu vertretenden entstandenen Schäden an der Mietsache, insbesondere solche durch unsachgemäße Behandlung, Fahrlässigkeit oder solche Schäden, die durch ein Verstoß gegen die Bestimmungen von 8. dieser AGB entstehen. Die Schadenersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden und den Mietzinsausfall einer etwa wegen des Schadens unmöglich gewordenen Weitervermietung an ihn oder Dritte.

11.2. Für Verluste und Schäden an der Mietsache durch Diebstahl, Brand oder Wasser haftet der Mieter auf leichter Fahrlässigkeit.

12. Haftung der Firma Weber.Events – Markus Weber

12.1. Die Haftung der Firma Weber.Events – Markus Weber auf Schadenersatz wegen bereits bei Abschluss des Vertrages vorhandener Mängel ist ausgeschlossen. Die Haftung auf Schadenersatz für später entstehende Mängel ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Weber.Events – Markus Weber.

12.2. Alle auftretenden Schäden oder etwaige Fehlfunktionen sind der Firma Weber.Events – Markus Weber unverzüglich mitzuteilen.

12.3. Etwaige Haftungsansprüche des Mieters entfallen, wenn er ohne vorheriges schriftliches Einverständnis der Firma Weber.Events – Markus Weber Schadensbeseitigung vornimmt oder diese versucht. Es besteht auch kein Anspruch auf Erstattung dadurch entstandener Kosten.

13. Veranstaltungsbedingungen

13.1. Jeder Schaden an Equipment und Instrumenten, der als Folge einer Fahrlässigkeit des Veranstalters entsteht, wird vom Veranstalter zum Zeitwert der Geräte ersetzt. Der Veranstalter haftet für die Sicherheit der im Vertrag gebundenen Personen.

13.2. Verpflegungsbedingungen. Die Verpflegung für die Techniker, DJs und Aufbauhelfer muss im angemessenen Maße zur Verfügung stehen sollte dies aus ungenannten Gründen nicht möglich sein fällt pro vertraglich gebundener Person eine Verpflegungspauschale in Höhe von 20€ pro Tag an, die vom Auftraggeber zu tragen ist.

 

13.3. Die Firma Weber.Events – Markus Weber führt grundsätzlich keine Anmeldungen bei Behörden, Ämtern, GEMA, GEZ oder ähnlichen Institutionen durch. Die Verantwortlichkeit dafür liegt allein beim Veranstalter. Sämtliche anmeldepflichtigen Vorgänge sind vom Veranstalter durchzuführen und zu verantworten. Die Verantwortlichkeit der Firma Weber.Events – Markus Weber beschränkt sich ausschließlich auf die im Angebot beschriebenen technischen Gewerke und Dienstleistungen.

14. Datenschutz

14.1. Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenden Daten werden im Rahmen von automatischen Dateien zur Geschäftsabwicklung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.

15. Gerichtsstand

15.1. Erfüllung und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist für beide Teile Wolfsburg.

16. Teilnichtigkeit

16.1 Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich wirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

AGB Weber.Events – Markus Weber Stand 01.06.2019

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